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   BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83   

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https://dejure.org/1985,1388
BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83 (https://dejure.org/1985,1388)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1985 - I ZR 16/83 (https://dejure.org/1985,1388)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - I ZR 16/83 (https://dejure.org/1985,1388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Preiswerbung, bei der ein "Einführungspreis" ohne bestimmte zeitliche Begrenzung einem höheren "späteren Preis" gegenübergestellt wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Gegenüberstellung eines "Einführungspreises" und eines "späteren Preises"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2949
  • MDR 1985, 997
  • GRUR 1985, 929
  • BB 1985, 1752
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83
    Diese Werbemethode ist grundsätzlich als wettbewerbsrechtlich unbedenklich bezeichnet worden, soweit dabei die Grundsätze der Wahrheit und Rechtsklarheit nicht verletzt werden (vgl. BGH GRUR 1975, 78, 79 - Preisgegenüberstellung I; st. Rspr., zul. GRUR 1980, 306 - Preisgegenüberstellung III).
  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83
    Diese Werbemethode ist grundsätzlich als wettbewerbsrechtlich unbedenklich bezeichnet worden, soweit dabei die Grundsätze der Wahrheit und Rechtsklarheit nicht verletzt werden (vgl. BGH GRUR 1975, 78, 79 - Preisgegenüberstellung I; st. Rspr., zul. GRUR 1980, 306 - Preisgegenüberstellung III).
  • BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83
    Der Streitfall weist die Besonderheit auf, daß die Beklagte nicht nur mit einer als Einführungspreis bezeichneten bezifferten Preisangabe wirbt, was wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH GRUR 1966, 214 - Einführungsangebot), sondern daß sie dem bezifferten Einführungspreis einen ebenfalls bezifferten höheren späteren Preis gegenüberstellt, ohne einen bestimmten Zeitpunkt für das Inkrafttreten des höheren späteren Preises anzugeben.
  • KG, 25.05.1982 - 5 U 1319/82
    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83
    Der Senat kann auch nicht der Meinung des Kammergerichts (GRUR 1982, 620, 622) zustimmen, daß das solchen Ankündigungen innewohnende Moment der Irreführungsgefahr nur nach Lage des Einzelfalles, insbesondere durch nachträgliche Prüfung, ob tatsächlich auf den höheren Preis übergegangen worden sei bzw. ob dies wenigstens in angemessener Zeit erfolgt sei, Rechnung getragen werden könne.
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Unabhängig davon ist eine solche Werbung aber lauterkeitsrechtlich unzulässig, wenn die Werbung keinen Hinweis darauf enthält, ab wann die Normalpreise gefordert werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1985 - I ZR 16/83, GRUR 1995, 929 = WRP 1985, 690 - Späterer Preis).
  • KG, 30.10.1998 - 5 U 5317/98

    Wettbewerbswidrigkeit der Verlängerung eines Zeitraums für die Gewährung von

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  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 168/83

    "Unterschiedliche Preisankündigung"

    Selbst eine Gegenüberstellung eigener früher höherer Preise mit den herabgesetzten neuen Preisen ist zulässig, solange dadurch die Grundsätze der Wahrheit und Rechtsklarheit nicht verletzt werden (BGH, Urt. v. 24.1.1985 - I ZR 16/83, GRUR 1985, 929 - Späterer Preis).
  • LG Schweinfurt, 29.05.2015 - 22 O 437/14

    Anspruch auf Einzahlung einer Kommanditeinlage

    Bei der Zahlung der Einlage ist stets eine wirtschaftliche Betrachtungsweise vorzunehmen und die wirtschaftliche Werthaltigkeit der aufgerechneten Gegenforderung ist zu analysieren (BGH, NJW 1985, 2949).
  • LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Preisgegenüberstellung in der Werbung für die

    39 Daneben ist zwar umstritten, ob bei einer Werbung mit Eröffnungsangeboten immer auch angegeben werden muss, zu welchem Zeitpunkt ein höherer Preis in Kraft treten soll (so BGH, GRUR 1985, 929, 930 -Späterer Preis; Völker, a.a.O., Rz. 535 zu § 5 UWG; anderer Auffassung wohl Bornkamm, a.a.O., Rz. 7.114 zu § 5 UWG, der meint, dass eine Angabe des genauen Zeitpunkts, bis zu dem ein Eröffnungspreis gelten soll, nicht erforderlich ist).
  • LG Hamburg, 18.11.2008 - 407 O 80/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Telefon- und Internet-Tarif;

    Dieses gebietet es, bei Einführungsangeboten, die mit einer Preisersparnis einhergehen und ihrer Natur nach zeitlich begrenzt sind, anzugeben, wie lange ein solches Angebot gilt (BGH GRUR 1966, 214 - Einführungsangebot; 1985, 929).
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